Lastschrift

Sie möchten sich für Kinder in Not in Nepal per Lastschrift engagieren?

Vielen Dank, dass Sie unsere Arbeit mit Ihrer Spende unterstützen möchten. Sie haben nun die Möglichkeit, direkt online über die Altruja GmbH zu spenden.

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Ihre Spende hilft nicht nur, sie ist auch ist steuerlich absetzbar

Die Nepal Kinderhilfe e. V. ist vom Finanzamt als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Sie können Ihre Spende daher steuerlich absetzen.

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen:

Das müssen Sie beachten! Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar.

Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.

Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 200 Euro ( § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen. Den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an die Nepal Kinderhilfe e.V. erhalten Sie hier zum Download.

Spenden über 200 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.

Die Nepal Kinderhilfe e.V. ist beim Finanzamt als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit, somit können Sie Spenden an unseren Verein von der Steuer absetzen.

Wir senden Ihnen bereits ab einer Gesamtspendensumme in Höhe von 100 Euro automatisch immer am Jahresanfang für das Vorjahr eine separate Spendenbescheinigung für das Finanzamt zu. Wir bestätigen, dass Ihre Zuwendung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne §§ 51ff AO verwendet wird. Sollten Sie unterjährig eine Spendenbescheinigung benötigen, machen wir dies auch sehr gerne. Bitte schreiben Sie uns dazu formlos eine kurze Email.

Bitte vergessen Sie nicht, bei der Einzahlung Ihren Namen und Ihre Adresse anzugeben.