Selbstverpflichtung

Die Nepal Kinderhilfe e.V. hat sich bereits seit ihrer Gründung im Jahr 2005 ”Transparenz“ auf die Fahne geschrieben. Vom ersten Tag an haben wir die Verwendung unserer Spenden in einem jährlichen Bericht sowie unterjährigen Mitteilungen an unsere Mitglieder und Paten veröffentlicht, um nur einen Aspekt unserer Öffentlichkeitsarbeit aufzuzeigen.

Gerade als kleine Organisation hat man es schwer, sich gegenüber den großen, seit vielen Jahren etablierten Organisationen zu behaupten und die zuverlässige und transparente Verwendung der uns anvertrauten Mittel zu dokumentieren. Aus diesem Grund haben von Anfang an die heute geforderte Selbstverpflichtung intuitiv und mit dem gebotenen Selbstverständnis publiziert und haben unsere Organisation dementsprechend geführt.Aus diesem Grund fällte es uns heute nicht schwer, uns der Inititaive Transparente Zivilgesellschaft anzuschließen und die geforderte Erklärung abzugeben.


Präambel

Stärke und Vielfalt der Zivilgesellschaft sind gute Indikatoren für den Entfaltungsgrad moderner Bürgergesellschaften. Die Währung dieses Sektors heißt Vertrauen: Vertrauen von öffentlichen und privaten Geldgebern, Mitarbeitern, Ehrenamtlichen oder Begünstigten in die Handlungsfähigkeit und Rechtschaffenheit von Organisationen, die für das Gemeinwohl tätig werden. Diese Vertrauensstellung gilt es zu bewahren und weiter auszubauen. Dafür ist Transparenz ein wichtiger Schlüssel. Und so haben sich in den vergangenen Jahren viele Organisationen freiwillig verpflichtet, mehr Informationen öffentlich zu machen, als es der Gesetzgeber von ihnen verlangt. Ein gemeinsam anerkannter Transparenzstandard ist dabei allerdings nicht entstanden. Wie viel Transparenz von den ca. 550.000 Vereinen, 17.000 Stiftungen und zahllosen weiteren Organisationen, die für das Gemeinwohl in Deutschland tätig sind, generell erwartet wird, bleibt weiterhin unklar.

Das soll sich ändern. Ziel der Initiative Transparente Zivilgesellschaft ist es, ein möglichst breites Aktionsbündnis innerhalb der Zivilgesellschaft herzustellen, das sich auf die wesentlichen Parameter für effektive Transparenz einigt. Die Unterzeichner der Initiative verpflichten sich, zehn präzise benannte, relevante Informationen über ihre Organisation leicht auffindbar, in einem bestimmten Format der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Damit sollen bestehende Standards nicht ersetzt, wohl aber eine Messlatte für die Eingangsvoraussetzungen effektiver Transparenz im gemeinnützigen Sektor festgelegt werden.

Während Kapitalgesellschaften in Deutschland seit Januar 2007 auf einer Internetplattform ihre Bilanz, Namen der Geschäftsführung, Anzahl des hauptamtlichen Personals und anderes mehr offen legen müssen, sind Organisationen der Zivilgesellschaft (ausgenommen gemeinnützige Kapitalgesellschaften wie gGmbHs oder gAGs) nicht verpflichtet, die Öffentlichkeit über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel zu informieren. Bei gemeinnützigen Organisationen besteht zwar gegenüber den Finanzämtern eine Auskunftspflicht, ein spezifisches und einheitliches Format existiert dafür jedoch nicht. Überdies unterliegen alle beim Finanzamt eingereichten Informationen (beispielsweise zur Erlangung des Gemeinnützigkeitsstatus) dem Steuergeheimnis und werden nur veröffentlicht, sofern die Organisationen dies freiwillig tun.

Die Unterzeichner der Initiative Transparente Zivilgesellschaft verpflichten sich, nach einem bestimmten Format offen zu legen, welche Ziele ihre Organisation verfolgt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer darüber entscheidet. Sie stellen diese Informationen klar strukturiert und leicht auffindbar ins Netz. Für einige Organisationen ist dies bereits heute gängige Praxis. Für andere ist es ein großer Schritt. Vor allem lokale und regionale Organisationen werden durch die Initiative ermutigt, sich dem Thema Transparenz stärker zu widmen. Der Standard gilt solange, bis weitere Entwicklungen seine Überarbeitung notwendig machen.

Die Unterzeichner dieser Initiative rufen alle Organisationen der Zivilgesellschaft auf, die folgende Selbstverpflichtung verbindlich zu erklären, einzuhalten und zu verbessern. Gleichzeitig werden die Bürger aufgerufen, von dem Informationsangebot Gebrauch zu machen und den Dialog mit den Organisationen der Zivilgesellschaft zu verstärken.


Wo Engagement für die Gemeinschaft stattfindet, sollte Transparenz gegenüber der Gemeinschaft selbstverständlich sein.

Unsere Informationen gemäß des Transparenz-Standards der ”Initiative Transparente Zivilgesellschaft“:

1 Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Nepal Kinderhilfe e. V.
Barbarastrasse 34
DE- 97074 Würzburg

Gegründet: 07.01.2005

2 Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

Satzung
Ziele
Arbeit
Unsere Hauptbetätigungsfelder:
Schulpatenschaften

3 Angaben zur Steuerbegünstigung

Gemeinnützigkeit
Freistellungsbescheid

4 Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

Vorstand

5 Tätigkeitsberichte

Mitgliederversammlung 2023

6 Personalstruktur

Alle Mitarbeiter unseres Vereins arbeiten ehrenamtlich. Dies sind unsere:

Vorstandsmitglieder

Im Durchschnitt sind für unseren Verein die fünf ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder sowie ein Helferkreis aus durchschnittlich 3Personen tätig.

7 Angaben zur Mittelherkunft

Aktueller Stand: Samstag, 9. September 2023

8 Angaben zur Mittelverwendung

Aktueller Stand: Samstag, 9. September 2023

9 Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Es gibt keinerlei gesellschaftsrechtliche Verbindungen zu anderen Organisationen. In Nepal arbeiten wir mit der Himalayan Trust Nepal(non government organisation) und der Riverkunda Helping Society (non government organisation) zusammen. Diese vertritt unsere Interessen vor Ort und ist unser Ansprechpartner in Nepal. Es besteht aber keine gesellschaftsrechtliche Verknüpfung.

Siehe hierzu: Unsere Arbeit

10 Zahlungen, die mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen

Einzelspenden, die über 10 Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, lagen im Jahr 2020 nicht vor.