Gemeinnützigkeit

Mit der Vereinsgründung wurde gleichzeitig der Antrag auf Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit beim zuständigen Finanzamt eingereicht. Die erneute Anerkennung der Gemeinnützigkeit wurde mit dem Freistellungsbescheid vom 05.02.2020 erteilt.

Unsere Steuernummer beim Finanzamt Würzburg lautet: 257/110/00456

Feststellung

Die Körperschaft ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.

Hinweise zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen

Die Körperschaft fördert folgende allgemein als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke:
   Förderung der Jugendhilfe
   Förderung der Entwicklungszusammenarbeit

Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO und 15 AO.

Behandlung von Spenden

Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ( § 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

Behandlung der Mitgliedsbeiträge

Die Körperschaft ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ( § 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

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