Mitgliedschaft

Sie möchten unsere Arbeit auch außerhalb einer Schulpatenschaft unterstützen?

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Dann werden Sie doch einfach Mitglied der Nepal Kinderhilfe e. V. Durch Ihre Mitgliedschaft ermöglichen Sie es, unsere geringen Grundausgaben zu decken. Bei den Grundkosten handelt es sich in erster Linie lediglich um die laufenden Kosten für den Internet-Auftritt und Kommunikation (Porto etc.). So können wir sicherstellen, dass eingehende Spenden und die Beiträge für Schulpatenschaften vollständig in die Ausbildung der Kinder investiert werden können. Das gilt selbstverständliche auch für eventuelle Überschüsse aus den Mitgliedsbeiträgen.

Unser Jahresbeitrag in Höhe von 30,00 Euro ist bewusst niedrig gehalten. Umgerechnet entspricht der Mitgliedsbeitrag noch nicht mal einer Tasse Cappuccino im Monat. Ihre darüberhinausgehenden Engagements, wie Spenden oder gar eine Patenschaft, sind natürlich gerne gesehen und tragen dem eigentlichen Vereinszweck in besonderem Maße Rechnung.

Gemäß Steuernummer 028/250/00487, des Finanzamtes Langen, sind wir auch berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen auszustellen.

Falls Sie sich uns anschließen möchten, schauen Sie sich bitte auch unsere Satzung an. und benutzen Sie bitte unser Online-Formular und – sofern Sie einen Lastschrifteinzug wünschen – das Formular zur SEPA-Lastschrift.

Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Mitglied?

Abgesehen von der Beitragszahlung hat ein Mitglied keine weiteren Pflichten. Mit der Mitgliedschaft wird wesentlich dazu beigetragen, dass wir unsere Projekte in Nepal erfolgreich gestalten können!

Wir würden uns natürlich auch darüber freuen, wenn Sie uns dabei helfen könnten, unseren Verein und unsere Projekte in Ihrem Familien- und Bekanntenkreis bekannter zu machen. Auch eine Mitarbeit in unserem Verein ist natürlich herzlich willkommen. Sollten Sie daran Interesse haben, so schreiben Sie uns einfach eine Mail. Wir freuen uns, schon von Ihnen zu hören.

Zusätzlich freuen wir uns über einen regen Austausch mit den Mitgliedern. Hierzu kann u. a. unsere jährliche Mitgliederversammlung genutzt werden.

Ihr Mitgliedsbeitrag hilft nicht nur, er ist auch ist steuerlich absetzbar

Die Nepal Kinderhilfe e. V. ist vom Finanzamt als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Sie können Ihren Mitgliedsbeitrag daher steuerlich absetzen.

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen:

Das müssen Sie beachten! Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar.

Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.

Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 200 Euro ( § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen. Den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an die Nepal Kinderhilfe e.V. erhalten Sie hier zum Download.

Spenden über 200 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.

Die Nepal Kinderhilfe e.V. ist beim Finanzamt als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit, somit können Sie Spenden an unseren Verein von der Steuer absetzen.

Wir senden Ihnen bereits ab einer Gesamtspendensumme in Höhe von 100 Euro automatisch immer am Jahresanfang für das Vorjahr eine separate Spendenbescheinigung für das Finanzamt zu. Wir bestätigen, dass Ihre Zuwendung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne §§ 51ff AO verwendet wird. Sollten Sie unterjährig eine Spendenbescheinigung benötigen, machen wir dies auch sehr gerne. Bitte schreiben Sie uns dazu formlos eine kurze Email.

Bitte vergessen Sie nicht, bei der Einzahlung Ihren Namen und Ihre Adresse anzugeben.

Unsere Bankverbindungen lauten

Volksbank Viersen eG
Bankleitzahl: 314 602 90
Kontonummer: 20 12 15 10 15
IBAN: DE18 3146 0290 2012 1510 15
BIC: GENODED1VSN

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