Pate werden

Sie möchten langfristig Verantwortung für ein Kind übernehmen?

Der beste Weg, ein Kind langfristig zu fördern, ist es, eine Schulpatenschaft zu übernehmen. Dies bietet Gewähr für einen kontinuierlichen Schulbesuch und stellt für ein Kind in Nepal die Weichen in eine gesicherte Zukunft.

Mit 444,00 Euro pro Jahr (zahlbar auch monatlich oder halbjährlich) stellen wir sicher, dass ein Kind in Nepal die Schule besuchen kann, mit den notwendigen Lehrmaterialien ausgestattet wird, während des Schulaufenthaltes versorgt wird und die in Nepal übliche Schuluniform bekommt. Um den Kindern einen geregelten Schulbesuch zu ermöglichen, wünschen wir uns, dass Sie die Patenschaft mindestens für ein Halbjahr übernehmen. Gerne können Sie sich die Patenschaft mit einer Person Ihres Vertrauens auch teilen z.B. mit Familie oder Freunden.

Sie können gerne eines der Kinder mit einer Patenschaft versehen, die wir bei den aktuell freien Patenschaften vorstellen. Andernfalls können Sie auch gerne eine freie Patenschaft auswählen. Dabei verwenden wir das Geld für ein Kind, dass Unterstützung benötigt.

Falls Sie eine Schulpatenschaft übernehmen möchten, schauen Sie sich auch unsere Informationen an und benutzen Sie bitte unser Online-Formular und – sofern Sie einen Lastschrifteinzug wünschen – das Formular zur SEPA-Lastschrift.

Ihre Patenschaft hilft nicht nur, sie ist auch steuerlich absetzbar

Die Nepal Kinderhilfe e. V. ist vom Finanzamt als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Sie können Ihre Patenschaft daher steuerlich absetzen.

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen:

Das müssen Sie beachten! Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar.

Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.

Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 200 Euro ( § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen. Den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an die Nepal Kinderhilfe e.V. erhalten Sie hier zum Download.

Spenden über 200 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.

Die Nepal Kinderhilfe e.V. ist beim Finanzamt als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit, somit können Sie Spenden an unseren Verein von der Steuer absetzen.

Wir senden Ihnen bereits ab einer Gesamtspendensumme in Höhe von 100 Euro automatisch immer am Jahresanfang für das Vorjahr eine separate Spendenbescheinigung für das Finanzamt zu. Wir bestätigen, dass Ihre Zuwendung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne §§ 51ff AO verwendet wird. Sollten Sie unterjährig eine Spendenbescheinigung benötigen, machen wir dies auch sehr gerne. Bitte schreiben Sie uns dazu formlos eine kurze Email.

Bitte vergessen Sie nicht, bei der Einzahlung Ihren Namen und Ihre Adresse anzugeben.

Auf Ihrem Konto haben Sie 1 oder 2 Cent von der Nepal Kinderhilfe e.V. mit der Bitte um Kontaktaufnahme erhalten?

Wir überweisen 1 oder 2 Cent an unsere Spender, die uns gespendet haben und deren Adresse uns nicht vorliegt. Die Anschrift unserer Spender benötigen wir für den Versand der Spendenquittungen. Hier ist die Cent-Überweisung für uns die kostengünstigste Form mit Ihnen in Kontakt zu treten. Ein Prozedere, das von vielen anderen renommierten Hilfsorganisationen ebenso praktiziert wird.

In diesem Fall bitten wir Sie um ihren Rückruf damit Sie uns Ihre Anschrift mitteilen können.
Neben unserer Telefonnummer haben wir Ihnen auch eine so genannte Referenznummer mitgeteilt. Bitte nennen Sie uns diese Nummer, dann können wir Ihre Spende zuordnen und Ihnen schneller eine Spenden-Bescheinigung zusenden.

Alternativ können Sie Ihre Adressdaten auch per E-Mail mitteilen. Ihre Spendenbescheinigung folgt dann nach wenigen Tagen automatisch per Post. Auch hier können Sie Ihre Referenznummer angeben und Ihre Spendenquittung anfordern.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Volksbank Viersen eG
Bankleitzahl: 314 602 90
Kontonummer: 20 12 15 10 15
IBAN: DE18 3146 0290 2012 1510 15
BIC: GENODED1VSN

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