Bedenken Sie die Nepal Kinderhilfe e.V.Wenn auch Sie zu den Menschen gehören, die über Ihr Leben hinaus etwas Gutes bewirken möchten, können Sie die Nepal Kinderhilfe e.V. testamentarisch bedenken.Auch bereits zu Lebzeiten können Sie einen Teil Ihres Vermögens unserer Organisation als Vermächtnis übertragen.Wir verwenden Ihre testamentarische Zuwendung oder Ihr Vermächtnis ungeschmälert für die in unserer Satzung hinterlegten Ziele. Gerade unsere großen Projekte verlangen eine langfristige, finanzielle Absicherung, damit z.B.•wir unser Mandala Children Home, Budhanilkantha, auch weiterhin kindgerecht und menschenwürdig betreiben können,•die etablierten Projekte auch auf andere Regionen ausgedehnt werden können und damit noch viel mehr Kinder in den Genuss einer ordentlichen Ausbildung oder Unterbringung kommen.Als gemeinnütziger Verein Nepal Kinderhilfe e.V. sind wir generell von der Erbschaftssteuer befreit.Wir stehen Ihnen für ein persönliches, diskretes Gespräch stets zur Verfügung.Rufen Sie uns einfach unter der Rufnummer +49-(0) 21 63 - 4 75 12 an und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Unser Vorstand wird sich persönlich mit Ihnen in Verbindung setzen.Und - sprechen Sie mit einem Notar, Anwalt oder Menschen Ihres Vertrauens über Ihre Pläne.Nepal Kinderhilfe e.V.info@nepalkinderhilfe.de+49 (0) 21 63 - 4 75 12Kto: 20 12 15 10 15 - BLZ: 314 602 90Volksbank Viersen eGSchmutzersweg 7D-41372 Niederkrüchten